In der Schule gibt es verschiedene Gremien, in denen Eltern mitarbeiten können und sollen:

 

- Klassenpflegschaft, die Einberufung aller Eltern der jeweiligen Klassen, dem so genannten Elternabend. Zu Beginn des Schuljahres wird ein Elternvertreter/eine Elternvertreterin und sein/ihr Stellvertreter/in gewählt.

 

- Schulpflegschaft, die aus den gewählten Vertretern/Vertreterinnen der einzelnen Klassen besteht, den Klassenelternvertretern/Klassenelternvertreterinnen und seinem/ihrem Stellvertreter bzw. Stellvertreterin. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den Lehrern. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden bzw. ein Vorsitzende und die Stellvertreter, bei uns an der Gesamtschule Brakel haben wir einen Elternpflegschaftsvorsitzenden/-vorsitzende und zwei Vertreter. Es werden Entscheidungen, die die Schulkonferenz betreffen, vorher in der Schulpflegschaft besprochen und darüber abgestimmt.

 

- Schulkonferenz, das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule. Sie setzt sich aus Vertretern der Eltern, der Lehrer und der Schülerinnen und  Schüler (ab 7. Klasse) der Schule zusammen. Die Zusammensetzung an unserer Gesamtschule besteht zur Zeit aus jeweils drei Vertretern der Lehrer und drei Vertretern der Eltern. Da wir noch keinen 7. Jahrgang haben, sind noch keine Schülervertreter in der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz behandelt Angelegenheiten der Schule und wird bei Konflikten eingeschaltet. Grundsätze der Schule, wie die Schulordnung, das Schulprogramm, Lehrmittel, die vorher in den jeweiligen Fachkonferenzen beschlossen wurden usw. werden verabschiedet.

 

- Fachkonferenz, die aus den Lehrerinnen und Lehrern besteht, die für das entsprechende Fach eine Lehrbefähigung haben. Hieran können ebenfalls Eltern und Schüler teilnehmen. Die Fachkonferenz berät über Lernmittel, Leistungsbewertung und alle Angelegenheiten, die das jeweilige Fach betreffen.