Abschlüsse

Wir als Gesamtschule sind eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Wir arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und halten Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. An unserer Schule können – wie an allen Gesamtschulen in NRW – alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und an dem Gymnasium erworben werden.

Eine Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase). 

Für das Erreichen der unterschiedlichen Abschlüsse in der Sekundarstufe I ist die Anzahl an Schuljahren, die Anzahl von Grundkursen und Erweiterungskursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik sowie die jeweiligen Noten insbesondere im Wahlpflichtfach (WP) von entscheidender Bedeutung. 

Für die Abschlüsse der Sekundarstufe II gelten die Vorgaben der gymnasialen Oberstufe.

Im weiteren Verlauf soll ein Überblick über die Vorgaben für die jeweiligen Abschlüsse gegeben werden. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für eine genaue Ermittlung der Prognose stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm PROGNOS zur Verfügung, dass kostenlos heruntergeladen werden kann.

Bei Fragen zu den jeweiligen Abschlüssen stehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, sowie die Abteilungsleitung II als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Erster Schulabschluss

Für den `Ersten Schulabschluss´ (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9) sind keine Erweiterungskurse notwendig. Mit der Versetzung in die Klasse 10 ist der ESA erreicht. Hierfür sind in allen Fächern ausreichende Leistungen zu erziehlen. Abweichend davon darf in der Fächergruppe 1 (Deutsch/Mathematik) maximal ein Fach mangelhaft sein. In der Fächergruppe 2 (alle übrigen Fächer) darf ebenfalls nur ein Fach mangelhaft sein.
Um den Abschluss ebenfalls noch zu erreichen, dürfte in der Fächergruppe 2 sogar ein Fach ungenügend sein, wenn in der Fächergruppe 1 alle Noten mindestens ausreichend sind.
Ausgleiche durch bessere Noten in anderen Fächern sind nicht möglich.

Erweiterter Erster Schulabschluss

Für den `Erweiterten Ersten Schulabschluss´ (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) werden ebenfalls keine Erweiterungskurse benötigt. Für den EESA sind ausreichende Leistungen in allen Fächern zu erziehen.
In der Fächergruppe 1 (Deutsch, Mathematik, Lernbereich Naturwissenschaft (= gemittelte Note aus Biologie, Chemie, Physik), Arbeitslehre (= gemittelte Note aus Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) darf maximal eine Note mangelhaft und in der Fächergruppe 2 (alle weiteren Fächer)  ebenfalls maximal eine Note mangelhaft sein.
Alternativ kann auch in der Fächergruppe 1 keine Note mangelhaft und in der Fächergruppe 2 zwei Noten mangelhaft sein.

Mittlerer Schulabschluss

Für den `Mttleren Schulabschluss´ (ehemals Fachoberschulreife/FOR) ist die Wahl von zwei der vier möglichen Erweiterungskursen (Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik) notwendig.
Diese Erweiterungskurse müssen mindestens mit „ausreichend“ und die verbleibenden Grundkurse in diesem Bereich mindestens mit „befriedigend“ abgeschlossen werden.
Von allen weiteren Fächern müssen für den MSA zwei mit mindestens „befriedigend“ und der Rest mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen werden.

Nachprüfungen sind möglich, wenn die Verbesserung einer Note um eine Notenstufe erreicht werden soll.
Eine Nachprüfungen in den Fächern mit zentralen Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Englisch) ist nicht möglich.

Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung

Für den `Mittleren Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe´ sind mindestens drei der vier möglichen Erweiterungskurse (Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik) zu wählen. Bei nur drei Erweiterungskursen muss der verbleibende Grundkurs mindestens mit „gut“ abgeschlossen werden. Die Erweiterungskurse (3-4) müssen mindestens „befriedigend“ sein.
Alle übrigen Fächer müssen für das Erreichen des MSA-B mindestens mit befriedigend abgeschlossen werden.

Nachprüfungen sind möglich, wenn die Verbesserung einer Note um eine Notenstufe erreicht werden soll.
Eine Nachprüfungen in den Fächern mit zentralen Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Englisch) ist nicht möglich.

Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe wird der Abschluss der Fachhochschureife (schulischer Teil) unter bestimmten Bedingungen automatisch erteilt.

Weiter Informationen können hier abgerufen werden.

Vorraussetzung zum Erreichen der gymnasialen Oberstufe ist der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung.

Abitur

Das Abitur ist der höchstmögliche Abschluss, der an Schulen in Nordrhein-Westfalen erworben werden kann.
Um ihn zu erreichen, muss eine dreijährige Oberstufenzeit mit den Jahrgängen EF, Q1 und Q2 durchlaufen werden.
Nach der Einführungsphase (EF) können sich die Schülerinnen und Schüler nach Vorgaben den Landes in der Qualifikationsphase (Q1+Q2) auf einige Fächer spezialisieren und zwei Leistungskurse wählen. In ihnen und in zwei weiteren Fächern müssen abschließend die Abiturprüfungen abgelegt werden.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden.

Vorraussetzung zum Erreichen der gymnasialen Oberstufe ist der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung.

Förderschulabschlüsse

Die Schülerinnen und Schüler, die im Förderschwerpunkt `Geistige Entwicklung´ beschult werden, erhalten am Ende der Schulbesuchszeit von 11 Schuljahren ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. ( Paragraph 30 AO-SF)
Der Unterricht im Förderschwerpunkt `Lernen´ führt zum Abschluss des Bildungsgangs Lernen. In einem besonderen Bildungsgang führt hierbei die Klasse 10 zu einem dem Ersten Schulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss. (Paragraph 35 AO-SF)