Was ist, wenn sich mehr Schüler an der Gesamtschule anmelden als vorhanden Plätze sind?

Hierfür gibt es klar geregelte Vorgaben:

Zunächst wird geschaut, ob es Schüler gibt, für die es eine näher gelegene Schule derselben Schulform gibt. Diese Schüler würden abgelehnt.

Aus allen weiteren Schülern wird gelost, dabei müssen bestimmte Kriterien beachtet werden:

  1. Gesamtschulen sind auf Leistungsheterogenität ausgerichtet. Je 1/3 der Schüler sollen eine Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialempfehlung besitzen. Gibt es bei einer oder mehreren Gruppen Überhänge, so gelangen diese in einen Lostopf.
  2. Geschwisterkinder sind im Vorteil. Sollten an der entsprechenden Schule bereits ein oder mehrere Geschwisterkinder vorhanden (oder außerhalb des Lostopfes) sein, so sind diese zu bevorzugen und verlassen den Lostopf.
  3. Am Ende des Losverfahrens sollte ein in etwa ausgewogenes Mädchen- und Jungenverhältnis stehen. Somit gelangen Jungen und Mädchen in unterschiedliche Lostöpfe. Zunächst wird nur das Geschlecht gezogen, das bis dato bei den gesetzten Kindern in der Minderheit ist, anschließend im Wechsel aus beiden Töpfen, bis die Höchstzahl erreicht ist.

 

 

Folgende Hinweise könnten in diesem Zusammenhang interessant sein:

-         Von Rechts wegen darf es beim Losverfahren keinerlei Bevorzugungen wegen der Fahrtwege geben!

-         Der Anmeldungszeitpunkt spielt für das Losverfahren keine Rolle, sofern er noch innerhalb des Anmeldezeitraums liegt.

-         Eine Ablehnung von einer anderen Schule und eine rechtzeitige Anmeldung an einer weiteren Schule haben keinerlei Auswirkungen auf das Losverfahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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